Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Verändern

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Der Begriff „Verändern“ ist weder in der DSGVO noch in dem BDSG so enthalten. Stattdessen wird der Begriff „Veränderung“ verwendet. Darunter versteht man jede Art der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, denn sowohl die DSGVO in Art. 4 Nr. 2 DSGVO als auch das BDSG in § 46 Nr. 2 BDSG verwendet diesen Begriff für die Legaldefinition des Begriffs „Verarbeitung“. Demnach ist unter Verändern die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu verstehen. Ausgeweitet so auch begriffsbezogen, heißt verändern; für etwas Bestimmtes ein anderes Wesen oder Aussehen verleihen und etwas in eine andere von der bisherigen Form, Beschaffenheit oder Zusammensetzung umgestalten oder umwandeln.