Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Verantwortliche Stelle

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Der Begriff „Verantwortliche Stelle“ ist ein alter Begriff, welcher in Art. 2 der EU-DSRL Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) sowie in der Altfassung des BDSG in § 3 Abs. 7 BDSG legaldefiniert war. Damals hat man unter „Verantwortliche Stelle“ gem. Art. 2 der EU-DSRL Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) jede Stelle verstanden, welche darüber entscheidet, welchen Zweck und welche Mittel für die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten ergriffen werden soll. Gem. § 3 Abs. 7 Altfassung- BDSG war unter „Verantwortliche Stelle“ alle Personen oder Stellen verstanden worden, welche die Erhebung, Verarbeitung oder Verwendung von personenbezogenen Daten für sich selbst vornahmen oder durch Auftrag auf jmd. übertragen hatten. Da die Richtlinie 95/46/EG von der heutigen DSGVO abgelöst und das BDSG erneuert worden ist, ist der Begriff veraltet und wurde in den aktuellen Fassungen des BDSG und DSGVO durch den Begriff „Verantwortlicher“ ersetzt. Im BDSG ist dieser Begriff „Verantwortlicher“ in § 46 Nr. 7 BDSG legaldefiniert und meint jede natürliche oder juristische Person, Einrichtung, Behörde oder andere Stellen, welcher selbstständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Stellen den Zweck oder Mittel der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten die Entscheidung trifft.