Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Vorabkontrolle

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Die Vorabkontrolle übernimmt die Prüfung von den Rechten und der Freiheit von Personen, dessen Daten in automatisierter Form verarbeitet werden. Sinn und Zweck dieser Prüfung ist das automatisierte Verfahren vorab, und zwar vor ihrer Einführung auf ihre Sicherheit bzgl. personenbezogenen Daten zu prüfen und die Sicherheit schließlich festzustellen. In der Altfassung des BDSG, und zwar in § 4d Altfassung- BDSG, wurde diese Vorabkontrolle für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen normiert. Durch das Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 wurde dies jedoch abgeschafft bzw. abgelöst durch die Datenschutz-Folgeabschätzung, welcher in Art. 35 DSGVO normiert ist. Eine solche Vorabkontrolle musste jedes Mal durchgeführt werden, wenn immer eine Verarbeitung von besonderen personenbezogenen Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 Altfassung- BDSG vorlag & die Datenverarbeitung für die Bewertung der Persönlichkeit des Betroffenen dient. Nicht notwendig war eine solche Vorabkontrolle jedoch, wenn eine gesetzliche Pflicht oder Einwilligung des Betroffenen vorlag oder die Datenverarbeitung notwendig bzw. erforderlich für das Beginnen, Durchführen oder Beenden von bestimmten Schuldverhältnissen war.