Ein Zensus ist eine umfassende Volkszählung, die nicht nur die Bevölkerungszahl erfasst, sondern auch Informationen über Wohnverhältnisse und Arbeitsverhältnisse liefert. Das Zensusgesetz regelt die Durchführung des Zensus. Das Gesetz trat im Dezember 2019 in Kraft, wodurch die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung des Zensus etabliert wurde. Das Gesetz legt die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung, die Stichproben-basierte Haushaltsbefragung sowie die Erhebungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften fest. Es enthält auch Vorschriften zum Datenschutz, zur Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern und zum Umfang der Stichproben. Das Zensusgesetz beinhaltet auch die Auskunftspflicht, was bedeutet, dass Bürger, die im Rahmen der Zensusbefragung zur Abgabe von Informationen aufgefordert werden, dazu verpflichtet sind, korrekte Angaben zu machen. Das Versäumnis Auskunft zu erteilen oder falsche Informationen bereitzustellen, kann zu Sanktionen wie Geldbußen führen.
Abgesehen vom Zensusgesetz sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, „Bevölkerungsergebnisse“ zu erheben. Der Zensus 2022 wird im Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte August 2022 durchgeführt und beinhaltet Stichprobenbefragungen von Haushalten sowie eine Zählung von Gebäuden und Wohnungen. Die gesammelten Informationen haben vielfältige Verwendungszwecke, darunter die Verteilung von Steuermitteln, die Aufteilung von Wahlkreisen und die Bewertung von neuen Bauprojekten im Wohnungsbau. Dieser Zensus basiert auf vorhandene Register, wobei zuerst vorhandene Registerdaten ausgewertet werden. Zusätzlich werden bisher nicht erfasste Informationen, wie berufliche Angaben, erhoben. Die Stichprobenbefragungen ergänzen die Registerdaten, um deren Genauigkeit zu überprüfen und zu verbessern, damit sie zuverlässiger verwendet werden können.