Startseite » Registrieren » Individuell generierte Datenschutzerklärung für Deine Webseite
Beginne den Generator mit dem Anklicken von "Generator starten".
Schritt-für-Schritt mit Live-Textvorschau die Datenschutzerklärung für deine Webseite erstellen.
Speichere deine fertige Datenschutzerklärung oder kopiere sie direkt auf deine Webseite.
Startschuss für unseren kostenfreien Datenschutzerklärungsgenerator war der 01.09.2023. Unser Angebot erfolgte mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetz über den Datenschutz der Schweiz. Bis kurz vor dem Inkrafttreten des DSG der Schweiz arbeiteten wir sowie die Mitarbeiter der AID24 Rechtsanwaltskanzlei mit Hochdruck an der kostenfreien Lösung, wir freuen uns den Generator zur kostenfreien Erstellung von Datenschutzerklärungen für den Geltungsbereich der DSGVO (EU) sowie dem Raum des DSG der Schweiz (nDSG) in ca. 100 Modulen und 250 Diensten anbieten zu können.
Unser Datenschutzerklärungs-Generator hat die Aufgabe Dir dabei zu helfen, eine Datenschutzerklärung zu erstellen, die den aktuellen Standards entspricht und Deine, Website, Online-Geschäft, Online-Marketing bzw. Deinen Online-Shop schützt indem die DSE Betroffenen Individuen als Nutzer ermöglicht sich zur Einhaltung des Datenschutzes ausreichend zu informieren.
Erstelle Deine Datenschutzerklärung (DSE) mit unserem Generator in wenigen Minuten und Klicks. Er hilft Schritt-für-Schritt jeweils zum Mustertext für gewählte Plugin um die gewünschte Erklärung zu erstellen.
Eine Vielzahl von DSE-Generator-Modulen mit Bedeutung, die von Fachleuten für IT, Datenschutz, Recht und Informationssicherheit erstellt wurden, sind im Angebot. Alle Module im DSE-Generator wurden aus anwaltlich erstellten Mustertexten von der AID24 Rechtsanwaltskanzlei unter Beachtung der neuen Datenschutzrichtlinie der Schweiz (nDSG) programmiert und sind von hohem Wert für Dich als Nutzer.
Unser Generator bietet eine professionelle Lösung für alle Nutzer, nicht nur aus der EU. Nutze deine Datenschutzerklärung für deine Dienste unbefristet, beachte jedoch, dass generierte Datenschutzerklärungen vor Nutzungsaufnahme durch einen Datenschutzexperten zum konkreten Fall, sowie in regelmäßigen Abständen von mindestens 3 bis 6 Monaten auf rechtliche, technische und inhaltliche Aktualität überprüft und ggf. alles angepasst wird.
Über unseren Datenschutzerklärungs-Generator erstellte Mustertexte können von Dir kostenlos genutzt werden. Die erstellte Datenschutzerklärung sollte jedoch nach Bearbeitung ein Datenschutzbeauftragter entsprechend aktuell geltendem Datenschutzrecht wie beispielsweise nach Datenschutz-Grundverordnung (EU) bzw. nach dem nDSG (CH) vor Nutzungsaufnahme und später in regelmäßigen Abständen prüfen, mit dem Zweck das beispielsweise Eingabefehler bei der Nutzung des Generators ausgeschlossen werden können.
Unsere Dokumente sind auf vielen Webseiten auf der Welt aktiv und haben positive Resonanz nach Erstellung durch unseren Datenschutzgenerator erhalten, siehe unsere 5-Sterne-Bewertungen auf Google von Kunden.
Die über unseren Generator erstellten Texte können kostenlos genutzt werden – soweit die eingefügten Do-Follow-Links zu unserer Webseite und Partnerseiten übernommen werden, siehe § 8 Kunden-AGB. Die Verwendung des mit dem Generator erstellten Mustertextes erfolgt auf eigenes Risiko siehe § 15 Kunden-AGB.
Für nur 19 € inkl. USt. bieten wir Dir die Verwendungsmöglichkeit unseres DatenBuddy.de-Datenschutzmusterdokumente-Siegels für dein Unternehmen.
Profitiere von einer unbegrenzten Nutzungsdauer unserer Module und Tools bei Deiner Datenschutzerklärung mittels DSE-Generator. Unser Service ist in mehreren Ländern der EU, einschließlich Deutschland und Österreich sowie außerhalb der EU anwendbar.
Bitte beachte, dass Du auf Deinen Websites einen Hinweis mit einem Link zu unseren Websites und Partnerseiten einfügen musst, sofern Du die erstellte Datenschutzerklärung als Vorlage für Online-Shops oder Internetseiten verwenden möchtest.
Unser Datenschutzerklärungs-Generator ist für Unternehmer unter Angabe weniger Informationen zu bedienen und erstellt in Minuten eine individuelle Datenschutzerklärung für Deine Webseite oder Dritte. Trage zum Beispiel bei einer Schweizer oder deutschen Gesellschaft den Firmennamen, Adresse und alles Weitere ein und suche Deine Plug-Ins sowie Dienste wie Google Analytics die von Bedeutung sind für die Datenschutzerklärung aus, quasi wie bei einer Checkliste. Installiere ein Cookie-Banner zum Einwilligungsmanagement durch die betr. Person auf Deiner Website zur Wahrung ihrer Rechte. Unser Tool berücksichtigt dabei die aktuellen Datenschutzgesetze und Verordnungen auch nach Schweizer Recht, um Dir eine angepasste DSE für Deine Datenverarbeitung zu bieten.
Jede Webseite ist einzigartig und daher ist auch jede Datenschutzerklärung und die enthaltenen Informationen für die betr. Person deiner Angebote einzigartig. Unser Datenschutzerklärungs-Generator kann durch Eingaben, wie bei einer Checkliste, die Merkmale Deiner Webseite berücksichtigen, mit dem Du durch Mustertext-Bausteine eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung für Deine Website selbst erstellen kannst. Diese muss vor Nutzungsaufnahme von fachkundigen Personen, z.B. einem Datenschutzbeauftragten oder Datenschutzexperten, bezüglich Deines konkreten Anwendungsfalles rechtlich und technisch geprüft werden.
Durch die Verwendung unseres Datenschutzerklärungs-Generator kannst Du sicherstellen, dass Du und Deine Webseite-Besucher als eine betroffene Personen über den Bearbeitungszweck und alles weitere informiert sind. Schütze dich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen und biete Besuchern eine transparente Information durch Datenschutzhinweise über die Verwendung ihrer Daten nach der neuen Datenschutzrichtlinie (CH) sowie auch nach der Datenschutz Grundverordnung DSGVO.
Erstelle jetzt entsprechend deiner Informationspflicht gegenüber betroffenen Individuen Deine Datenschutzerklärung mit unserem DSE-Generator für Datenschutzerklärungen mit Informationen für die betr. Person deiner Angebote. Bei Fragen gib uns gerne Feedback. Starte jetzt kostenlos mit Deiner Datenschutzerklärung!
Nach Art. 19 des Schweizer Datenschutzgesetzes muss jeder Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter (Unternehmen) eine DSE veröffentlichen, sobald er die personenbezogenen Informationen von den betroffenen Schweizern verarbeitet, auch bezüglich Cookies.
Fachkundige Personen, wie Rechtsanwälte bzw. Rechtsexperten oder Datenschutzbeauftragte sowie Datenschutzerklärungsgeneratoren können Datenschutzerklärungen von Unternehmen erstellen, beispielsweise von datenbuddy mit DSE-Generator-Schweiz.
Jeder Betreiber einer Website ist gem. Art. 13 DSGVO bzw. nach Art. 19 DSG dazu verpflichtet, eine Datenschutzerklärung bzw. einen Datenschutzhinweis zu veröffentlichen. Die Erstellung dieser durch den Betreiber selbst ist möglich, er muss nur darauf achten welche Aspekte und Informationen in der DSE enthalten sein müssen, d.h. er muss Erfahrung bzw. Wissen über das Rechtliche haben. Es ist empfehlenswert sich trotz dessen Aufgabe an den Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt zu wenden und ggf. einen Datenschutzerklärungsgenerator zu nutzen.
Fehlt eine Datenschutzerklärung ganz oder ist sie unvollständig, so verstößt dies gegen die Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DSGVO. Die Aufsichtsbehörden können bei einem solchen Verstoß Bußgelder bis zu 20 Millionen EUR oder 4% des weltweiten Umsatz im Jahr als rechtliche Schritte verhängen. Darüber hinaus können Betroffene gem. Artikel 82 Abs. 1 DSGVO Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihnen durch die Informationspflichtverletzung ein Schaden entstanden ist. Auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind möglich. In der Schweiz sind Bußgelder bis zu 250.000 CHF bei Verstoß gegen Artikel 19 DSG möglich (Artikel 60 DSG CH).
Die Datenschutzerklärung ist nach der neuen Schweizer Datenschutzrichtlinie immer nötig, sobald Unternehmen personenbezogene Daten, auch im Auftrag für Dritte, verarbeiten. Diese Aspekte sind auch in den Datenschutzgesetzen einen Fall der Datenbearbeitung verankert. In der Datenschutz Grundverordnung DSGVO ist nach aktuellem Recht die Pflicht in Artikel 13 DSGVO normiert und verlangt eine DSGVO konforme Datenschutzerklärung. Die Umsetzung und Erfüllung der revDSG bezüglich Datenbearbeitung ist eine der wesentlichen Aufgaben eines Unternehmens. Wobei er in dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG CH) in Artikel 19 DSG normiert ist.
Diese ist nur dann notwendig, wenn Unternehmen personenbezogene Daten (Personendaten) verarbeiten und erheben. Jedoch ist Vorsicht geboten, Webseitenbetreiber, welche keine personenbezogene Daten auf ihren Seiten speichern oder erheben, müssen trotzdem eine Datenschutzerklärung anfertigen. Der Grund: Die Webseite, welche durch den Server gehostet wird, speichert an sich keine privaten Daten, der Server allerdings schon. Server speichern und erheben schon bei Verbindung über Server-Logfiles private Daten, da sie IP-Adressen enthalten, die IP-Adresse wiederum ein personenbezogenes Datum laut der Rechtsprechung ist. Daher ist eine Datenschutzerklärung so gut wie immer nötig.
Mithilfe eines Generators kann diese entsprechend des Bearbeitungszweck erstellt werden, muss aber für den konkreten Anwendungsfall bzw. die konkrete Bearbeitung und dessen Anforderungen von einem Datenschutzbeauftragten insbesondere zu den Cookies überprüft werden. Falls kein Generator bevorzugt wird kann die Datenschutzerklärung auch von einem Rechtsexperten oder dem Datenschutzbeauftragten direkt nach den Anforderungen für Beschaffung und Bearbeitung von Personendaten vom Verantwortlichen für CH angefertigt werden.
Ein Datenschutzverstoß kann sehr wohl angezeigt bzw. gemeldet werden. Dies übernimmt der Verantwortliche oder ggf. der Auftragsverarbeiter. Dieser meldet die ihm bekannte Datenschutzverletzung binnen 72 Std. nach Artikel 33 DSGVO der Datenschutzbehörde. Auch der Betroffene (z.B. Kunden) kann eine Anzeige für den Datenschutzverstoß einreichen. Betroffene stehen mit der Bearbeitung der Daten (Personendaten) in Verbindung und können den Verstoß dem Datenschutzbeauftragen des Unternehmens oder der zuständigen Aufsichtsbehörde melden sowie Rechte geltend machen.
Sobald Unternehmen personenbezogene Daten (Personendaten) verarbeiten und speichern musst Du Kraft Gesetz eine Datenschutzerklärung erstellen. Auch wenn Du keine personenbezogene Daten verarbeitest oder speicherst, ist häufig durch Nutzung eines Servers, eine Datenschutzerklärung nötig. Diese Anforderungen für Unternehmen zur Erstellung einer Datenschutzerklärung ergibt sich aus der Datenschutzrichtlinie nach Art. 12, 16, 18, 19 DSG.
Sie ist ein sicheres EU-Drittland, in das die Datenweitergabe sicher erfolgen kann. Diese zählt jedoch nicht als ein EU-Staat, vielmehr ist sie ein Mitglied von der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation).
Gem. der DSGVO fallen unter unsichere Drittländer die Länder im Ausland auf der Welt, welche keine angemessene so auch datenschutzkonforme Datenschutzgesetze besitzen, d.h. keine ausreichende Anforderungen an den Schutz für personenbezogenen Daten (Personendaten) im Ausland gewähren und kein Mitglied der EU sind.
Gem. Artikel 19 DSG löst sich die Pflicht zur Erstellung einer Datenschutzerklärung für Schweizer Unternehmen zur Information von Schweizer Personen aus, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Personendaten) von Schweizer Betroffenen auf Websites, z.B. Kunden.