Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist zur Erfüllung
- einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verantwortliche unterliegt, oder
- einer in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe, deren Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erfolgt.