Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG)

Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
§ 2Anwendungsbereich
Abschnitt 2Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 3Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 4Besondere Verarbeitungssituationen
Abschnitt 5Unabhängige Aufsichtsbehörden
Abschnitt 6Sanktionen
Abschnitt 7Übergangsbestimmungen

Die letzte Änderung dieses Gesetzes ist am 06.Dezember 2022