Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP)

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 2Anwendungsbereich
Teil 2 Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung
Abschnitt 1Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 2Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 3Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Abschnitt 4Besonderer Datenschutz
Abschnitt 5Ordnungswidrigkeiten und Strafbestimmungen
Teil 3 Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2016/680
Abschnitt 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Abschnitt 3Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
Abschnitt 4Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Abschnitt 5Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 6Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 7Datenübermittlung an Drittstaaten und an internationale Organisationen
Abschnitt 8Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
Abschnitt 9Haftung und Sanktionen
Teil 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Die letzte Änderung dieses Gesetzes ist am  25.Mai 2018