Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG)

Die letzte Änderung dieses Gesetzes ist am 29. Juni 2022

Teil 1 Ergänzende Vorschriften für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
Kapitel 1Allgemeines
Kapitel 2Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Kapitel 3Rechte der betroffenen Person
Kapitel 4Besonderer Datenschutz
Kapitel 5Die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Teil 2 Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
Kapitel 1Anwendungsbereich und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 2Technische und organisatorische Pflichten des Verantwortlichen und Auftragsverarbeiters
Kapitel 3Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale Organisationen
Kapitel 4Rechte der betroffenen Personen
Kapitel 5Aufsichtsbehörde und Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
Teil 3 Schlussvorschriften