Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

Teil 1 Gemeinsame Bestimmungen
Abschnitt 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 3Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
Abschnitt 4Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte
Abschnitt 5Rechtsbehelfe
Teil 2 Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
Abschnitt 1Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 2Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 3Sanktionen
Abschnitt 4Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche
Teil 3 Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
Abschnitt 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 2Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 3Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 4Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 5Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale Organisationen
Abschnitt 6Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
Abschnitt 7Haftung und Sanktionen
Teil 4 Informationsfreiheit
Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften

Die letzte Änderung dieses Gesetzes ist am 03. Mai 2018