Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
§
6Verfahren bei der Löschung personenbezogener Daten
Abschnitt 3Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
Die letzte Änderung dieses Gesetzes ist am 25. Mai 2018