Ein Pilotversuch ist unentbehrlich, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Die Erfüllung einer Aufgabe erfordert technische Neuerungen, deren Auswirkungen zunächst evaluiert werden müssen.
- Die Erfüllung einer Aufgabe erfordert bedeutende organisatorische oder technische Massnahmen, deren Wirksamkeit zunächst geprüft werden muss, insbesondere bei der Zusammenarbeit zwischen Organen des Bundes und der Kantone.
- Die Erfüllung einer Aufgabe erfordert, dass die Personendaten im Abrufverfahren zugänglich sind.