Art. 2 VDSZ (Schweiz) Akkreditierungsverfahren

Die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) zieht für das Akkreditierungsverfahren und die Nachkontrolle sowie für die Sistierung oder den Entzug einer Akkreditierung den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bei.