Art. 3 DSG (Schweiz) Räumlicher Geltungsbereich

  1. Dieses Gesetz gilt für Sachverhalte, die sich in der Schweiz auswir­ken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden.
  2. Für privatrechtliche Ansprüche gilt das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht. Vor­behalten bleiben zudem die Bestimmun­gen zum räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuchs