Art. 67 DSG (Schweiz) Abschluss von Staatsverträgen

Der Bundesrat kann Staatsverträge abschliessen betreffend:
  1. die internationale Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden;
  2. die gegenseitige Anerkennung eines angemessenen Schutzes für die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland.